DAS ÄNDERT SICH 2024 BEIM KAUF EINER IMMOBILIE

2024 soll das Jahr sein, in dem du endlich dein eigenes Haus oder deine eigene Wohnung kaufst? Dann solltest du unbedingt über einige wichtige Änderungen Bescheid wissen. Wie entwickeln sich Immobilienpreise und Bauzinsen im Jahr 2024, wie wirkt sich das neue Wärmegesetz aus, gibt es weiterhin Fördermittel für den Hauskauf oder die Renovierung? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Jahreswechsel.

Fördert der Staat weiter Wohneigentum?

Die staatliche Förderung von Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein, um eine Immobilienfinanzierung auch bei anhaltend hohen Zinsen zu bewältigen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds und die daraus resultierenden Haushaltssperren haben nun auch einige Förderprogramme für Bauen und Wohnen auf den Prüfstand gestellt. Doch für Käufer von neuem Wohneigentum gibt es gute Nachrichten. Die beiden folgenden Programme der KfW-Förderbank laufen auch 2024 weiter:

Wohneigentum für Familien (WEF 300). Das Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes wurde im Oktober 2023 sogar aufgestockt: Die maximalen Kreditsummen für den Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims wurden um bis zu 35.000 Euro erhöht, die Einkommensgrenzen angehoben.

Klimafreundlicher Neubau (KFN 297) mit Krediten bis zu 150.000 Euro. Hier gelten jedoch strenge Anforderungen an die Energieeffizienz. Das Programm wurde allerdings zum 14.12.2023 vorerst gestoppt, da die Mittel ausgeschöpft sind. Voraussichtlich ab Februar 2024 können wieder Förderanträge gestellt werden, der genaue Zeitpunkt steht aber noch nicht fest.

Für ein ab 2024 geplantes neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie stehen dagegen voraussichtlich keine Mittel mehr zur Verfügung.

Womit müssen Käufer von Bestandsimmobilien rechnen?

Je nach energetischem Zustand müssen Käufer:innen einer Altbauimmobilie mit zusätzlichen Kosten für die Sanierung rechnen. Einige Sanierungsmaßnahmen sind bei einem Eigentümerwechsel gesetzlich vorgeschrieben, sofern sie von den vorherigen Eigentümern noch nicht vorgenommen wurden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) musst du als Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, die alte Heizung austauschen, wenn sie älter als 30 Jahre ist, Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen.

Mit der im September 2023 verabschiedeten Novelle des GEG („Heizungsgesetz“) wurden zum 1. Januar 2024 die Bußgelder auf bis zu 50.000 Euro erhöht, wenn diese drei Sanierungspflichten nicht erfüllt werden.

Mehr Zeit hast du als Käufer einer Bestandsimmobilie für den nach dem neuen GEG geforderten Umstieg auf eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hier gelten im Gegensatz zum Neubau längere Übergangsfristen. Eine intakte Öl- oder Gasheizung darf zunächst weiter betrieben werden, sofern sie nicht älter als 30 Jahre ist. Auch neue fossil betriebene Heizungen dürfen noch innerhalb der Fristen eingebaut werden, allerdings müssen sich Eigentümer:innen dann vorher beraten lassen.

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