Bereits 2023 zeichnete sich ab, dass die Energieeffizienz immer mehr zu einem Kaufkriterium für Immobilien wird. Dieser Trend dürfte sich 2024 noch verstärken. Nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, dürfen künftig nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt zunächst nur für Neubauten. Trotz längerer Übergangsfristen müssen aber auch ältere Häuser irgendwann auf erneuerbare Heiztechnik umgestellt werden. Außerdem sieht das GEG eine Austauschpflicht für alte Heizungen nach 30 Jahren vor. Vor diesem Hintergrund werden sich Käufer:innen gut überlegen, ob sie eine Immobilie erwerben, die früher oder später aufwendig saniert werden muss.
Immerhin soll die Bundesförderung für energetische Sanierungen trotz Haushaltskrise auch 2024 weiterlaufen, was die Kaufentscheidung erleichtern könnte. Der Heizungstausch wird dann von der KfW-Förderbank mit einer Basisförderung von 30 Prozent unterstützt. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin über das BAFA gefördert. Sofern kein dringender Verkaufsdruck besteht, kann es sich aber auch für Verkäufer:innen lohnen, selbst Fördergelder in Anspruch zu nehmen und das Haus vor dem Verkaufsangebot mit einer Dämmung oder neuen Fenstern energetisch aufzuwerten. Eine Maßnahme sollten Sie, falls noch nicht geschehen, sogar unbedingt durchführen: die Dämmung der obersten Geschossdecke. Fehlt diese, drohen nach der Novellierung des GEG verschärfte Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.