Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung taucht die Frage früh auf: Wer zahlt Maklerprovision? Für Eigentümer und Kaufinteressenten im Kölner Umland ist die Antwort wirtschaftlich relevant – und oft weniger eindeutig, als Anzeigen mit dem Hinweis „provisionsfrei“ vermuten lassen. Entscheidend sind Objektart, Käuferstatus und vor allem die konkrete Vereinbarung mit dem Makler.

Seit Ende 2020 gelten für viele private Immobilienkäufe bundesweit klare Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Sie schützen Käufer davor, die gesamte Courtage allein zu tragen, wenn der Verkäufer ebenfalls einen Makler beauftragt. Dennoch gibt es Ausnahmen. Wer die Spielregeln kennt, kann die Finanzierung sauber planen, Verhandlungen besser einordnen und spätere Missverständnisse vermeiden.

Wer zahlt Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt grundsätzlich: Beauftragt der Verkäufer einen Makler und soll auch der Käufer eine Provision zahlen, darf der Käufer höchstens genauso stark belastet werden wie der Verkäufer. In der Praxis ist die hälftige Teilung deshalb der häufigste Fall.

Im Kölner Umland wird bei einer geteilten Provision häufig ein Gesamtbetrag von 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart. Käufer und Verkäufer tragen dann jeweils 3,57 Prozent. Das ist jedoch keine gesetzlich festgeschriebene Höhe. Die Provision ist frei verhandelbar. Je nach Objekt, Vermarktungsauftrag und Marktsituation kann sie anders ausfallen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Kostenverteilung und der Höhe der Courtage: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass immer exakt 3,57 Prozent je Seite zu zahlen sind. Es verlangt bei den erfassten Verbraucherkäufen lediglich, dass der Käufer nicht mehr zahlt als der Verkäufer.

Zwei zulässige Modelle

Bei der Doppelbeauftragung schließen Verkäufer und Käufer jeweils einen Maklervertrag ab. Beide Seiten schulden die vereinbarte Provision, häufig zu gleichen Teilen. Der Makler vertritt dabei nicht einseitig eine Partei, sondern begleitet die Vermittlung mit klaren Pflichten gegenüber beiden Vertragspartnern.

Alternativ kann der Verkäufer den Makler allein beauftragen und die Kosten zunächst vollständig übernehmen. Soll der Käufer später einen Anteil erstatten, darf dessen Zahlung erst verlangt werden, wenn der Verkäufer seinen Provisionsanteil tatsächlich gezahlt hat. Der Nachweis darüber ist vor der Zahlungsforderung vorzulegen. Auch in diesem Modell darf der Käufer nicht stärker belastet werden als der Verkäufer.

Eine Vereinbarung, nach der ein privater Käufer bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung die komplette Provision übernehmen soll, während der Verkäufer nichts zahlt, ist in den meisten typischen Verkaufsfällen unwirksam. Für beide Seiten schafft die gesetzliche Regelung mehr Fairness – sie ersetzt aber keine transparente Erklärung der Kosten vor einer Besichtigung oder Vertragsunterschrift.

Für welche Immobilien gelten diese Regeln?

Die hälftige Kostenverteilung gilt nicht pauschal für jede Immobilientransaktion. Erfasst sind vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Ein Reihenhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein freistehendes Wohnhaus fallen regelmäßig darunter, sofern es überwiegend dem Wohnen einer einzelnen Familie dient.

Anders kann es bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeobjekten und Käufen durch Unternehmen aussehen. Auch wenn ein Käufer eine Wohnung oder ein Haus ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erwirbt, greifen die Verbraucherschutzvorschriften nicht zwingend. Dann kann die Provisionsverteilung grundsätzlich freier vereinbart werden.

Bei einem Baugrundstück ist besondere Aufmerksamkeit gefragt: Selbst wenn darauf später ein Einfamilienhaus entstehen soll, gelten für den reinen Grundstückskauf andere Regeln als für den Erwerb eines bereits bestehenden Einfamilienhauses. Wer als Erbengemeinschaft verkauft, als Kapitalgesellschaft kauft oder eine Projektentwicklung plant, sollte den Maklervertrag daher vorab sorgfältig prüfen lassen.

Für Eigentümer ist diese Differenzierung auch bei der Preisstrategie wichtig. Die Frage, welcher Kostenanteil beim Käufer ankommt, beeinflusst dessen Gesamtkalkulation. Neben Kaufpreis und Provision fallen schließlich Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Finanzierungskosten an. Gerade in einem anspruchsvollen Markt kann eine nachvollziehbare Kostenstruktur die Kaufentscheidung erleichtern.

Maklerprovision bei der Vermietung: Meist zahlt der Besteller

Bei Mietwohnungen gilt ein anderes Prinzip als beim Immobilienverkauf. Hier trägt in der Regel derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Vermieter die Vermarktung seiner Wohnung, zahlt der Vermieter auch die Courtage. Dieses Bestellerprinzip soll verhindern, dass Wohnungssuchende für einen Service zahlen, den überwiegend der Vermieter veranlasst hat.

Eine Ausnahme ist nur unter engen Voraussetzungen möglich: Ein Wohnungssuchender erteilt dem Makler zunächst eigenständig einen konkreten Suchauftrag, und der Makler findet anschließend eine passende Wohnung, die ihm nicht bereits vom Vermieter zur Vermittlung an die Hand gegeben wurde. In der Praxis kommt dieser Fall deutlich seltener vor als die Beauftragung durch den Vermieter.

Auch bei der Vermietung ist Klarheit vor dem ersten Besichtigungstermin sinnvoll. Ein seriöser Vermittlungsprozess benennt Auftraggeber, Kosten und Vertragsgrundlage offen. Das schafft Vertrauen und lässt den Fokus dort, wo er hingehört: auf einer tragfähigen Auswahl geeigneter Mietinteressenten und einer sicheren Vertragsabwicklung.

Was Käufer vor der Zusage prüfen sollten

Die Maklerprovision ist ein Teil der Kaufnebenkosten und muss in die Finanzierungsplanung einfließen. Wer nur auf den Kaufpreis schaut, riskiert, den notwendigen Eigenkapitalanteil zu knapp zu berechnen. Banken berücksichtigen Erwerbsnebenkosten nicht immer vollständig in der Finanzierung. Eine frühzeitige, realistische Kalkulation schützt vor unangenehmen Überraschungen kurz vor dem Notartermin.

Käufer sollten vor einer verbindlichen Zusage insbesondere klären, ob sie als Verbraucher handeln, wie hoch ihr konkreter Provisionsanteil inklusive Mehrwertsteuer ist und wann die Zahlung fällig wird. Üblicherweise entsteht der Anspruch erst, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und die im Maklervertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Provision wird nicht mit dem Notartermin selbst an den Notar gezahlt, sondern separat an den Makler.

Ebenso relevant ist die Frage, ob ein Angebot tatsächlich provisionsfrei ist. „Provisionsfrei für Käufer“ bedeutet nicht, dass kein Makler eingebunden ist. Häufig hat dann der Verkäufer die Courtage übernommen und diese wirtschaftlich bei seiner Preisvorstellung berücksichtigt. Das ist nicht unzulässig, sollte aber bei der Bewertung des Gesamtangebots mitgedacht werden.

Was Eigentümer bei der Beauftragung beachten sollten

Für Eigentümer ist die Provision keine reine Ausgabe, sondern die Vergütung für eine professionelle Vermarktungsleistung. Dazu gehören eine marktgerechte Preiseinschätzung, eine hochwertige Aufbereitung der Immobilie, die Ansprache passender Interessenten, Bonitätsprüfungen, Besichtigungen, Verhandlungen und die Koordination bis zum Notartermin. Die Qualität dieser Schritte kann erheblichen Einfluss darauf haben, ob ein Verkauf zügig, sicher und zum bestmöglichen Preis gelingt.

Entscheidend ist, den Auftrag nicht allein nach dem niedrigsten Provisionssatz zu vergeben. Eine zu hohe Preiseinschätzung, unzureichende Objektunterlagen oder eine unstrukturierte Interessentenführung kosten oft mehr als eine klar vereinbarte, leistungsorientierte Courtage. Qualität statt Masse bedeutet: Die Immobilie wird präzise positioniert, die richtigen Käufer werden erreicht und Verhandlungen werden mit Erfahrung geführt.

Vor der Beauftragung sollten Eigentümer schriftlich festhalten, ob ein Alleinauftrag oder eine offene Vermarktung vereinbart wird, welche Leistungen enthalten sind, wie lange der Auftrag läuft und wie die Provision verteilt werden soll. Bei hochwertigen Häusern, Wohnungen oder Grundstücken im Raum Frechen-Königsdorf, Pulheim und Köln braucht es zudem eine Strategie, die Lage, Zielgruppe und Diskretionswunsch berücksichtigt. Standardprozesse reichen dafür selten aus.

Birkenstock Immobilien verbindet seit über 15 Jahren regionale Marktkenntnis mit persönlicher Verantwortung im Verkaufsprozess. Mehr als 1.000 erfolgreich vermittelte Immobilien zeigen: Eine sorgfältige Vorbereitung und eine verbindliche Begleitung schaffen die Grundlage, Werte zu bewahren und Bestpreise zu erzielen.

Die Provision ist erst fällig, wenn der Kaufvertrag steht

Ein häufiger Irrtum lautet, dass bereits die Besichtigung oder die Reservierung einer Immobilie eine Maklerprovision auslöst. Regelmäßig ist das nicht der Fall. Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst mit dem Abschluss eines wirksamen notariellen Kaufvertrags – vorausgesetzt, der Makler hat den Vertrag vermittelt oder nachgewiesen und die vertraglich vereinbarten Bedingungen liegen vor.

Scheitert die Finanzierung vor der Beurkundung oder entscheidet sich eine Partei gegen den Kauf, wird normalerweise keine Provision fällig. Anders kann es sein, wenn eine Partei bewusst versucht, den Makler zu umgehen und direkt mit einem nachgewiesenen Vertragspartner abschließt. Auch deshalb lohnt es sich, den Maklervertrag nicht nur zu unterschreiben, sondern wirklich zu lesen.

Die Frage nach der Maklerprovision lässt sich also nicht mit einem Satz beantworten. Für die meisten privaten Käufe von Wohnung oder Einfamilienhaus teilen Käufer und Verkäufer die Kosten. Doch Objektart, Vertragsgestaltung und Käuferstatus können das Ergebnis verändern. Wer Kosten und Leistung offen bespricht, schafft eine verlässliche Basis für eine der wichtigsten Entscheidungen des Lebens – und kann sich anschließend auf das konzentrieren, was zählt: eine Immobilie zu verkaufen oder zu erwerben, die langfristig zu den eigenen Plänen passt.

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